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Private Krankenversicherung für Beamte

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Auch wenn allgemein das Beamtentum mit dem Besitz einer privaten Krankenversicherung (PKV) in Verbindung gebracht wird, ist dies nur bedingt richtig. Ein Beamter ist grundsätzlich beihilfeberechtigt, das heißt, jedes Bundesland hat die Verpflichtung, für die medizinische Versorgung seiner Beamten aufzukommen.

In den meisten Bundesländern wird diese Beihilfeberechtigung jedoch nur anteilmäßig – grundsätzlich zu 50 Prozent – gewährt. Den ausbleibenden Teil muss der Beamte selbst in Form einer privaten Krankenversicherung tragen. Während Ehefrauen meist zu 70 Prozent beihilfeberechtigt sind (und sich somit zu 30 Prozent versichern müssen), werden die Kinder sogar mit 80 Prozent berücksichtigt. Ein Beamter mit mindestens zwei Kindern kommt ebenfalls in den Genuss einer 70-prozentigen Beihilfeberechtigung, ebenso Pensionäre.

Ein Beamter, der nicht zu 100 Prozent beihilfeberechtigt ist (nur Bundespolizisten oder ältere Beamte mit Besitzstandswahrung in einigen wenigen Bundesländern besitzen noch vollen Beihilfeanspruch), ist seit 2009 gesetzlich verpflichtet, den fehlenden Anteil durch eine private Krankenversicherung auszugleichen. Allerdings war dies ohnehin schon immer Voraussetzung für einen Beihilfeanspruch gewesen.

Die Verpflichtung zur privaten Krankenversicherung gilt für den Basistarif, also die Grundabsicherung, die der medizinischen Versorgung von Kassenpatienten gleichkommt. Wahlleistungen wie zum Beispiel Chefarztbehandlung oder Anspruch auf ein Zweibettzimmer im Falle eines Krankenhausaufenthaltes sowie Krankenhaustagegeld werden mit einem monatlichen Aufschlag gesondert versichert – mittlerweile genau wie beim Kassenpatienten. Zahnersatzleistungen werden für Privatversicherte auch ohne Aufschlag allgemein immer noch großzügiger gehandhabt als für Kassenpatienten.

Grundsätzlich kann eine private Krankenversicherung für Lehrer, Polizisten, Richter und weitere Beamtengruppen günstiger angeboten werden als die gesetzliche Versicherung, da die bekanntermaßen sicheren Einkommen eine zuverlässige Kalkulation ermöglichen. Während bei Krankenkassen nach dem Solidarprinzip ein einheitlicher Gebührensatz für alle Berufsgruppen erhoben wird, muss der Privatversicherte nicht die Risiken anderer tragen und kann bei guter Gesundheit und jungen Alters von einer niedrigen monatlichen Versicherungsprämie profitieren. Bei  möglicherweise hohem Einkommen ergibt sich entsprechend ein Prozentsatz, der weit unter dem einer gesetzlichen Krankenversicherung liegt.


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